Aua
Wer wagt gewinnt. Oder auch: Es geht auch alles ohne Federgabel.
Kaffeewechsel
In London und anderen Städten entstehen Kaffeehäuser, in denen man parallel sein Zweirad reparieren lassen kann. Vorzeigeobjekt ist das Café mit dem schrulligen Namen Look Mum No Hands! (nicht nur in England ein beliebter Spruch zur Mutter, wenn man das erste Mal freihändig fährt). In Berlin ist es das Standert, in Hamburg die Zweiradperle eröffnet. Die ist zwar längst nicht so gediegen wie das Londoner Vorbild, aber immerhin.
Ehre wem Ehre gebührt
Der junge Mann ehrt das Siegerteam der diesjährigen Tour de France auf seine Weise.
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Round and Round
Der Kreisverkehr erlebt eine Renaissance. Was fängt der Radfahrer damit an?
Es geht wieder rund in deutschen Landen, der Kreisverkehr erlebt in vielen Städten und Gemeinden eine Renaissance. Der Verkehr fließt besser und – glaubt man den Studien – diese Art der Verkehrsführung hat weniger Konfliktpotential. Gleichwohl sind Radfahrer im Kreisverkehr oft irritiert, Vorfahrt oder nicht? Der Velophil-Blog hat such der Sache angenommen, das wichtigste in Kürze:
Die Sache ist rechtlich eindeutig:
§ 8 Abs. 1a StVO: Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt.
Wohlgemerkt muss das Zeichen 215 dort stehen, ansonsten gilt rechts vor links.
Ein neben dem Kreisel verlaufender Radweg scheint aber viele Autofahrer zu verunsichern. Denn was ist, wenn der Autofahrer den Kreisverkehr verlassen möchte, auf dem Radweg daneben ein Radfahrer aber weiter im Kreis fahren will? Die Regel sagt hier: Der kreuzende Radfahrer hat Vorfahrt. Aber Obacht: Quert der Radweg erst mehr als fünf Meter vom Kreisel entfernt die Fahrbahn, dann gilt er nicht mehr als begleitender Radweg. In diesem Fall haben Auto- und Radfahrer auf der Fahrbahn Vorfahrt.
Der ADFC meint, dass Radfahrer im Kreisverkehr oft unsicher sind. Schuld sei nicht die Verkehrsanlage an sich, sondern dass die Städte und Kommunen die Verkehrsführung oftmals unterschiedlich regeln. In vielen Städten werde die normalerweise existierende Vorfahrt der Radfahrer im Kreisel oder auf dem begleitenden Radweg durch eine andere Beschilderung aufgehoben. Dieses Regelwirrwarr führe immer wieder zu gefährlichen Missverständnissen.
Routen malen
Der Brite David Taylor wollte nicht nur über 200 Milen an einem Tag fahren, sondern der Tour ein schöne Form geben. Das ist ihm gelungen.

(Quelle: Strava)
Neu: 2015er KONA ROVE
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Na, endlich: Fahrradverleih Lofoten/Norwegen
Update: Den Fahrradverleih macht ab 2016 Reine Adventures
Immer wieder Norwegen. Jens und Nico machen 2006 den Anfang, Lord Helmchen zieht 2010 nach – artgerecht mit Gepäck auf Stahl. Webmaster Uwe, die in Fleisch gepresste Kontinuität, hält sich im olypischen Gedanken an den 4-Jahres-Turnus und macht sich 2014 zum ersten Mal auf in Richtung Norwegen. Dann aber gleich bis auf die Lofoten. Und was gibt es dort zu bestaunen: at-Kunde Henning, der vor zwei Jahren mit seinem neuen Cannondale auf die Lofoten zog, gefiel das Radfahren dort so gut, dass er die Freude teilen möchte. Und damit Uwe sein 6.000,- Euro Carbon-Rennrad 18-Zoll Klapprad nicht ins Handgepäck schmuggeln muss, bietet Henning eine Fahrradvermietung auf den Lofoten an. Mit Transfer-, Gepäck- und Pannenservice. Großartig.
Webmaster Uwe bucht sofort das Tourenrad (Haugastøl von DBS) mit Satteltaschen, füllt letztere mit Bierdosen auf und fährt dann nicht einen Kilometer, weil es schöner als hier nicht mehr werden kann. Mann muss auch mal genießen können. Skøl.
Neu: Wechsel Rennrad
Columbus Maßrahmen
Campagnolo Veloce
NISI nos Felgen
Miche Naben
DT Swiss
Handmade 1″ ahead Stem
Selle Italia Turbo
Ritchey Classic
Victoria Open Corsa
Der Hammer.
EUR 2600,-
Richtig rum
Radfahrer auf der falschen Straßenseite kommen nicht mehr ungestraft davon. Diejenigen, die den Radweg auf linken Straßenseite nutzen, obwohl auf der rechten Seite ebenfalls ein Radweg zur Verfügung steht, werden künftig mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro rechnen müssen. Das beschloss der Bundesrat im September. Radfahrern droht ein Bußgeld von mindestens 20 Euro, wenn zusätzlich zum Falschfahren eine Sachbeschädigung vorliegt, können es sogar 35 Euro sein werden.

















