Archiv für die Kategorie „Rechtslage“

Recht auf Reparatur – jetzt auch in Europa

Sauber, liebe EU! Der Rat muss noch zustimmen, aber das gilt als Formsache; bald also werden die vom Parlament auf Vorschlag der Kommission verabschiedeten Regeln zum „Recht auf Reparatur“ gültig sein, die dem Trend der letzten Jahre entgegenwirken sollen: Dass technische Geräte zum einen eine „eingebaute Obsoleszenz“ haben, ihre Funktionsfähigkeit also nur auf den zeitlichen Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ausgelegt ist. Und dass andererseits die Reparatur dieser Geräte entweder erschwert wird (durch fehlende Ersatzteile oder Reparaturstätten) oder eben im Vergleich zur Neuanschaffung (durch unverhältnismäßig kostspielige Ersatzteile oder Reparaturen) unangebracht teuer ist. Betroffen sind „schwere Haushaltsgeräte“ wie Kühlschränke, Waschmaschinen oder Geschirrspüler, aber auch Smartphones, Fernseher, Tablets oder – tada! – Fahrräder.
Der Knackpunkt dabei: Nach Ablauf der Gewährleistung verlagert sich die Verantwortung für das Recht auf Reparatur vom Handel zum Hersteller. Und nach der Reparatur wiederum soll eine Gewährleistung eingeführt werden, die ein Jahr lang gilt. Das wird dann also alle Hersteller, die vom Direktkauf via Internet leben, in Zukunft vor Herausforderungen stellen, um ein ganz neues Repaturmanagement durch noch aufzubauende, eigene Werkstätten zu etablieren.

Die Göttin der Reparatur und Zweiradmechanik - fotografiert in Sanssouci von Thorsten Wulff - Werkstatt Fahrradwerkstatt At Fahrräder Fahrradladen Lübeck Rad Radladen Fahrrad
Die Göttin der Zweiradmechanik – fotografiert von © Thorsten Wulff

Das Ziel dieser Regelung als Teil des „European Green Deals“ ist hehr: Durch Verlängerung der Lebenszeit von Produkten die bisher absurd hohen Mengen an Müll und die dadurch entstehenden Treibhausgase zu reduzieren. Die Europäische Kommission hatte 2023 den Effekt des Gesetzes für einen Zeitraum von 15 Jahren geschätzt: rund 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgase, 1,8 Millionen Tonnen Rohstoffe und 3 Millionen Tonnen Abfall sollen eingespart werden. Was uns Verbraucher*innen gleichzeitig geschätzte 176,5 Milliarden Euro bringen würde, wenn Produkte nicht entsorgt, sondern repariert würden.

Ein Haufen Fahrräder, die nicht repariert wurden - das soll das neue Recht auf Reparatur in der EU verhindern, weiß at Fahrräder mit dem Werkstattservice  aus Lübeck – Bild: m-louis .®, CC BY-SA 2.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0>, via Wikimedia Commons
Auf den Müll statt in die Reparatur: In Osaka Tatsache, in der EU bald Vergangenheit? (Bild: m-louis .®, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons)

Die EU-Mitgliedsländer haben zwei Jahre Zeit, ihre nationale Gesetzgebung entsprechend anzupassen. Und das wird aufwendig. Denn so logisch und im Grunde alternativlos das Vorhaben klingt: Hersteller müssen zur Mitarbeit verpflichtet, die Preislandschaft für die unüberschaubar vielen Ersatzteile überwacht, das Mitwirken der Konsument*innen im Kopf vorbereitet und durch finanzielle Anreize in die Realität umgesetzt werden (etwa „Reparaturgutscheine“, mit denen sich der Staat an den Kosten beteiligt). Und nicht zuletzt muss ja die dafür nötige Infrastruktur für diese neuen Reparaturkreisläufe erst etabliert werden. Geplant ist hier etwa der Aufbau einer einheitlichen europäischen Online-Vermittlungsplattform für Werkstätten und sog. Reparaturcafés…
Das wird spannend, wie es gelingt, sich bei all dem nicht in zu vielen bürokratischen und teuren Prozessen zu verstricken, sondern die beabsichtigte Zeitenwende im Alltag durchzubringen! Denn die verwässernde Wahrheit ist auch: Jeder EU-Staat muss (nur) mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen. Na ja. Und solche Elektrogeräte, die nicht unter die „Ökodesign“-Verordnung der EU fallen (schreibt die Lieferung von Ersatzteilen innerhalb einer bestimmten Frist vor), sind bisher ausgenommen. Was etwa bei E-Scootern, Toastern oder Kaffeemaschinen der Fall ist. So, so.

at Fahrräder Fahrradwerkstatt im Fahrradladen in Lübeck
Gesehen aufm Tresen bei at Fahrräder

Es gibt also reichlich viel zu tun, aber einzelne Mitgliedsländer sind schon relativ weit und haben angefangen, Regelungen umzusetzen: Frankreich ist mit Abstand am weitesten und hat die „Geplante Obsoleszenz“ im Verbraucherschutzgesetz sogar als „Täuschung“ definiert, die mit bis zu zwei Jahren Haft und 300.000 € Geldstrafe geahndet werden kann. In Belgien gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 6% auf kleinere Reparturen an u.a. Fahrrädern, Österreich gibt Anti-Elektroschrott-Reparaturgutscheine aus (decken die Hälfte der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro ab). Hier gibt es einen ersten Überblick vom Europäischen Verbraucherzentrum auch zu Einzelländern, der wohl stets wachsen wird. Mindestens für Deutschland, denn auch wenn der Koalitionsvertrag schon 2021 Großes versprach: „Die Lebensdauer und die Reparierbarkeit eines Produktes machen wir zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft (Recht auf Reparatur)“ – die Umsetzung ist noch überschaubar.
Wir hier jedenfalls haben aus gutem Grund unsere Werkstatt nicht in eine Nische verbannt, sondern reparieren schon immer in der Mitte des Ladens: Im Herz des at schlägt die Stätte des Werkens.

Und die Brexitarians halten sich da ohnehin fein raus. Nun ja, sie haben ja auch einen Spezialisten für solche Fälle, wie Monthy Python schon 1969 verrieten: den Bicycle Repair Man, with the impressive superpower of being able to repair a bicycle with his own hands. Chacka!

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Legalize it!

Schon eine Posse, irgendwie: Bisher sind Blinker an normalen Fahrrädern illegal.
Darüber können Rad-Freaks in Japan nur müde lächeln: Da gab es schon 1981 das „COMPO-DIGIMEMO“ von Bridgestone – da blinkte alles auf gib ihm:

Das blinkende Fahrrad „COMPO-DIGIMEMO“ von Bridgestone, 1981 auf den japanischen Markt gebracht, um „preteen boys“ zu beglücken. Foto: Ortelius Tokyo, via Wikimedia Commons - CC BY-SA 4.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0>
Das (nicht nur) blinkende „COMPO-DIGIMEMO“ von Bridgestone, 1981 auf den japanischen Markt gebracht, um „preteen boys“ zu beglücken (Foto: Ortelius Tokyo, via Wikimedia Commons – CC BY-SA 4.0)

Nun aber prüft auch unser Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Zuge einer Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, ob nicht selbstleuchtende Fahrtrichtungsanzeiger (aua) den Weg aus der kriminellen Gosse auf die reguläre Straße nehmen und dann besonders Älteren auf Pedelec-Rädern das balancegefährdende Einhändigfahren abnehmen dürfen – nicht müssen. Finden irgendwie alle Seiten gut (außer all jene, die ihre typischen „Ich-fahr-hier“-Kommentare im Internetz hinterlassen. Achtung, Spoiler: auch beim WDR-Beitrag), müssen aber irgendwie auch alle Seiten noch büschen drauf warten, weil für das Ministerium „aufgrund der Komplexität des umfangreichen Entwurfs der Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung“ noch nicht absehbar ist, wann der zuständige Bundesrat sich damit befassen kann, um das in Kraft Treten überhaupt anzuleiern…

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We love Schulterblick

Oh wow – wenn ich rechtmäßig auf dem Straßen-Fahrradweg unterwegs bin, jemand ohne Rücksicht die Autotür öffnet, ich chancenlos bin und hineinfahre und mich dabei womöglich lebensgefährlich verletze, bin ich nicht selbst Schuld!
Unfassbar, dass so etwas ernsthaft erst von einem Gericht bestätigt werden muss. Und schade, dass im Spiegel-Artikel dazu nicht ein Hauch Empörung rauszulesen ist…

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Eine Lösung wäre der „niederländische Griff“, bei dem die Autotür immer mit der jeweils entfernteren Hand geöffnet wird. Das empfiehlt auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR), denn so dreht man den Oberkörper und blickt automatisch über die Schulter zurück – „Dooring“ wird verhindert.
Der DVR machte schon im letzten Jahr darauf aufmerksam, dass satte 13 Prozent der Autofahrenden beim Aussteigen „selten“ oder sogar „nie“ daran denken, dass ein Rad von hinten angerauscht kommen könnte. Eine Forsa-Umfrage im DVR-Auftrag zeigte denn auch, dass jede*r 17. auf dem Rad schon einen „Dooring“-Unfall hatte und rund 45 Prozent der befragten Radmenschen schon mindestens einmal beinahe einen solchen Unfall erlebt haben. Voll ätzend einfach.

Radfahren ist Welt

Und Studien dazu sind toll! Und überraschend. Manchmal sogar deprimierend. Weil: Die Aussage „I know how to ride a bicycle“ beantworten im weltweiten Durchschnitt 63% mit Yes; in Poland sind es immerhin 83% der Befragten, Germany fällt mit 61% schon deutlich ab. Und Great Britain? Da bejahen dies gerade mal 55%. What?
O Freddie, o Mercury, das sind schlechte Nachrichten!

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Wer hat’s erfunden?

Okay, man wundert sich schon, welche hohen Kosten für neue oder zu sanierende Fahrradwege so aufgerufen werden… Aber abgesehen von der Notwendigkeit vons Janze: Dass neuerdings Überlegungen auftauchen, die Radfahrenden an diesen staatlichen Ausgaben zu beteiligen, wie ja auch Auto-Leute über Steuern u.a. für den Straßenbau zur Kasse gebeten werden, ist absurd! Schön und argumentativ unterfüttert nachzulesen bei spiegel.de anlässlich des Vorstoßes in der Schweiz, wo eine von 45 Politiker*innen unterstützte Gesetzesinitiative gerade anpeilt, Radelnde mit Hilfe einer Fahrrad-Vignette an den Infrastrukturkosten für den Veloverkehr zu beteiligen.

Ein paar Stichworte:
Steuern sind nicht zweckgebunden, auch nicht Kfz- und Energiesteuer – Steuern gehen an den Bund, die Radwege bauen und betreuen die jeweiligen Bundesländer – die Energiesteuer auf Sprit wird zwar kommunal verteilt, fließt aber in große Infrastruktur-Vorhaben (Radwege zählen bei aller Aufwendigkeit selten dazu) – 2022 werden von 18 Milliarden (!) Euro, die laut Bundeshaushalt der Verkehrsinfrastruktur insgesamt dienen, 17 Milliarden zur Hälfte Straßen und Schienen, rund 1 Milliarde ist für Wasserstraßen eingeplant; errechne den Rest… – auch die 2020 bis 2023 bereitgestellten knapp 1,5 Milliarden Euro für die Fahrradförderung des nehmen sich daneben bescheiden aus!
Spiegel-Autor Jürgen Pander weiß außerdem: „Nach Ansicht mancher Fachleute wären wohl ohnehin Zuschüsse für Radfahrer eher angezeigt als Abgaben“. Schon 2019 wies nämlich eine schwedische Studie nach, dass jeder Kilometer, der mit dem Auto zurückgelegt wird, „gesellschaftliche Kosten – etwa durch Unfälle, Schadstoffausstoß, Lärmbelastung – von rund 11 Cent verursacht“. Viel, viel besser und auf der Haben-Seite steht das Radfahren da: Pro Kilometer entsteht ein „gesellschaftlicher Gewinn von 18 Cent“! (Für jeden Zu-Fuß-Kilometer wurde dar ein Plus von 37 Cent errechnet).
Und wieso das alles? Ich zitiere: „Fahrradfahren und Zufußgehen seien erheblich umweltschonender, platzsparender, gesünder – und mithin vorteilhafter für die Gesellschaft insgesamt.“
Und jetzt kommst du!

Fifty-Fifty, Teil 2

Sie wackelte, die 50 – und sie fiel. Deshalb gilt seit Dienstag, dem 11. Mai, wieder: Einzelhandelslockerungen zurück marsch, marsch. Heißt:

Einkaufen im Laden
zwar weiter ohne Besuchstermin,
aber nun wieder
MIT Kontaktdatendokumentation!!

Original: anka.albrecht, Wunderstock (Lizenz)

Weiter gilt außerdem, maximaler Rück- und Vorsicht wegen:
Ein Mensch pro 10 Quadratmeter Ladenfläche
–> Bedeutet bei uns: nur drei Kund*innen drinnen, wenn wir alle vier arbeiten, ansonsten entsprechend mehr; die Nächsten müssen leider draußen warten. Wir werden aber weiterhin versuchen, so viel wie möglich vor der Tür zu bedienen, schnacken, helfen, klären, verkaufen
Abstandsregeln und Maskenpflicht auch draußen beim Warten
–> Darauf sei der Vollständigkeit halber hingewiesen, läuft ja ohnehin prima

Fifty-Fifty

Auch wenn sie wieder wackelt, die 50 – aufgrund der stabilen Unterschreitung der magischen Grenze des Lübecker Inzidenzwertes in den letzten Tagen wird ab heute auch im Einzelhandel gelockert. Heißt:

Einkaufen im Laden jetzt wieder
ohne Besuchstermin und
ohne Kontaktdatendokumentation!!

Bild: anka.albrecht, Wunderstock (Lizenz)

Weiter gilt, maximaler Rück- und Vorsicht wegen:
Ein Mensch pro 10 Quadratmeter Ladenfläche
–> Bedeutet bei uns: nur drei Kund*innen drinnen, wenn wir alle vier arbeiten, ansonsten entsprechend mehr; die Nächsten müssen leider draußen warten. Wir werden aber weiterhin versuchen, so viel wie möglich vor der Tür zu bedienen, schnacken, helfen, klären, verkaufen
Abstandsregeln und Maskenpflicht auch draußen beim Warten
–> Darauf sei der Vollständigkeit halber hingewiesen, läuft ja ohnehin prima

Adiós, Click & Meet

Neues Infektionsschutzgesetzes des Bundes = neue Regeln auch für den Einzelhandel: Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100, wie sie zur Zeit in Lübeck gemessen wird, entfällt die Anmelde-Pflicht. Meet ohne Click also.

Weiterhin aber gilt:
•••• Kontakdaten müssen erfasst werden,
•••• die Anzahl der Menschen im Laden ist beschränkt,
•••• auch beim Warten draußen bitte AHA-Regeln einhalten.

Was für alle denkbaren Szenarien in Schleswig-Holstein vorgesehen ist, sieht grafisch verampelt so aus:

Screenshot von schleswig-holstein.de

Click & Meet?? So geht das bei & mit uns!!

Lübecks Inzidenzwert liegt leider wieder über der qua Landesregierungserlass definierten Einzelhandelsöffnungsgrenze von 50. Damit gelten seit Montag, den 5. April, neue Regelungen.

Dennoch: Einkaufen auch im Laden ist weiter möglich!!

Allerdings unter folgenden Bedingungen:
Bitte einen Termin vereinbaren
–> Das geht auch „auf Zuruf“ vor dem Laden! Die Reihenfolge ergibt sich dann ggf. innerhalb der Warteschlange
Abstandsregeln und Maskenpflicht auch draußen beim Warten
–> Darauf sei der Vollständigkeit halber hingewiesen, läuft ja ohnehin prima
Ein Mensch pro 10 Quadratmeter Ladenfläche
–> Bedeutet bei uns: Weiterhin nur jeweils ein*e Kund*in, wenn wir alle vier arbeiten, ansonsten entsprechend mehr; die Nächsten müssen leider draußen warten, bis ihr Termin dran ist. Wir werden aber ohnehin versuchen, so viel wie möglich vor der Tür zu bedienen, schnacken, helfen, klären, verkaufen
Kontaktdaten müssen dokumentiert werden
–> Wir werden diese nach der vorgeschriebenen Aufbewahrungszeit von 4 Wochen sicher entsorgen!

Original: anka.albrecht, Wunderstock (Lizenz)

Bye-bye, Supertuck!

Ab Donnerstag ist der Supertuck UCI-offiziell verboten. Weil er nämlich in echt gefährlich ist. Und es gibt einen Trost: Wie eine Studie unter Federführung der Eindhoven University of Technology und der Leuven University schon 2017 ermittelte, ist die durch den Sieg von „Don’t-Try-This-at-Home“-Froome bei der 8. Tour-Etappe anno 2016 zu bescheidener Berühmtheit gelangte Abfahrts-Position irgendwo zwischen Lenker, Rahmen und Vorderrad in echt mitnichten die schnellste Art, sich einen Berg hinunterzuwerfen. Pantanis Körperbrett mit Boppes hinterm Sattel schnitt einige Prozente besser ab!

Zur Info: This project was led by Bert Blocken of the Eindhoven University of Technology in the Netherlands and KU Leuven (Leuven University) in Belgium, and performed together with Thijs van Druenen and Yasin Toparlar of the Eindhoven University of Technology, the University of Liège in Belgium (Thomas Andrianne) and ANSYS International (Thierry Marchal).

Ehrlich gesagt habe ich die Studie nicht gänzlich gelesen und verstanden – es reichte mir die Erkenntnis, dass Pantani irgendwie schlauer war als Froome…
Hier die 4 Kern-Erkenntnisse:
1. Froome did not win because his descent position was aerodynamically superior.
2. „Top tube safe” position is faster and safer.
3. Even considering pedaling, position “Froome” is not superior.
4. Do not take risks for no gain
Und außerdem ist das die perfekte Gelegenheit, um sich etliche Minuten lang bei der berauschenden (und ungleich schneller als die mitlaufenden km/h-Angaben wirkenden) Abfahrt des „Kings of Supertuck“ in sonnigere, steilere, weiter entfernte Fahrradgegenden zu träumen:

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Anschrift

at Fahrräder
Beckergrube 63
23552 Lübeck

Tel. : 04 51 – 798 22 68

Öffnungszeiten

Beratung, Reparatur, Verkauf:

Mo. + Mi. – Fr. 10.00 – 14.00 und 14.30 – 19.00 Uhr

Di. 10.00 – 14.00 Uhr (nachmittags geschlossen)

Samstag 10.00 – 14.00 Uhr

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