Schwammige Rechtslage

Nach wie vor herrscht bei einem Großteil aller Verkehrsteilnehmer Unsicherheit oder Unwissen über die exakte Rechtslage bei klassischen Streitthemen zwischen Radfahrern und Autofahrern. Egal, ob es jetzt um die vermeintliche Benutzungspflicht von Radwegen, das an der Ampel rechst Vorbeischlängeln, oder das Nebeneinander fahren auf der Rennradrunde geht – im Grunde weiss kaum jemand genau bescheid. Zum Glück klärt der Artikel auf dem Fahrrad-Blog der Zeit einige der immer wiederkehrenden Fragen. Was aber auch deutlich wird: Vieles liegt im Ermessen des Radfahres/Autofahrers. So ist der Radweg in seinem Zustand für ein MTB sicher meist zumutbar, für einen Rennradsportler aber schnell nicht mehr. Oder: was gilt als angemessenes Tempo beim rechts vorfahren an der Ampel? Vorwort: Radwegebenutzungspflicht aufgehobenTeil 1: Radfahrer dürfen Autoschlangen rechts überholenTeil 2: Radfahrer zu Gast auf dem GehwegTeil 3: Der Plausch beim NebeneinanderfahrenTeil 4: Unterwegs mit Musik im Ohr