Beschwipste Experten
Wieder einmal fordern Verkehrsexperten schärfere Regeln für alkoholisierte Radfahrer. Bisher gilt: Bis 1,6 Promille darf die Polizei zwar den Ratschlag geben, lieber zu schieben, aber erst darüber muss die Fahrt eingestellt werden. Autofahrer gelten bereits ab 1,1 Promille als absolut Fahruntüchtig. Dieser Wert sollte angeglichen werden, fordert beispielsweise René Filippek, Sprecher des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC).
Ab 0,5 Promille liegt bei Autofahrern zudem eine relative Fahruntüchtigkeit vor. Für Radfahrer existiert eine solche Grenze ebenfalls, die greift aber ab 0,3 Promille. Diese besteht nur in der Theorie und ist ein Richtwert für die Justiz. Baut ein Radfahrer einen Unfall und hat dabei zwischen 0,3 und 1,6 Promille Alkohol im Blut, muss die Polizei ihm nachweisen, dass der Unfall auf seinen Alkoholwert zurückzuführen ist.
Einige Experten fordern, das ab 1,1 Promille bei Radfahrern eine relative Fahruntüchtigkeit gilt. Dieser Wert liege immer noch höher als die 0,5-Promillegrenze für Autofahrer. Warum? Damit will man einen Rechnung tragen, dass mit dem Fahrrad eine geringere Gefährdungslage als beim Auto vorliegt. Zum anderen will man nicht den Anreiz schaffen, dass Betrunkene statt des Rades gleich das Auto nehmen, weil sowieso gleiche Grenzwerte gelten.