BGH-Urteil: Auch Unbehelmte haben Anspruch auf Schadensersatz
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Radfahrer auch weiterhin Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie keinen Helm getragen haben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Damit widersprach der BGH dem Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, das einer Frau die Mitschuld an einem Unfall zusprach, weil sie unbehelmt unterwegs war.
Wie immer man zum Helmtragen auch steht: Die Entscheidung ist klug, denn sie lässt Raum für die Radboom in den Städten. Wir träumen von einer Welt, in der alle Menschen radfahren: Weniger Verkehr, weniger Abgase, mehr Bewegung, gute Laune.
Noch gibt es in Deutschland keine Helmpflicht für Radfahrer. Und seien wir doch ehrlich: Es gibt genug Gebote und Verbote in Deutschland.
Erst kürzlich hat ein Ökonom von der Universität Münster Kosten und Nutzen einer Helmpflicht in Deutschland analysiert. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine Helmpflicht mehr schaden als nützen würde. Warum? Trügen alle Fahrradhelme, gäbe es zwar weniger Verletzte und weniger tödlich Verunglückte, doch zugleich würden mehr Menschen an Herz- Kreislauferkrankungen sterben. Und zwar all jene, die die Helmpflicht vom Radfahren abhalten würde.