Fahrrad als Dienstwagen
Seit letzten Jahr wird beim Motorenhersteller ebm-papst das Fahrrad als Dienstwagen gefördert. Bis heute haben sich bereits 125 Mitarbeiter ein gutes Fahrrad über den Dienstherren besorgt. Alle sind zufrieden, der Arbeitsgeber nicht zuletzt, weil die Mitarbeiter fit bleiben. Das Prinzip kann Schule machen, denn es funktioniert analog zur Gehaltsumwandlung beim Dienstwagen. Die Leasingrate wird vor dem Versteuern vom Gehalt abgezogen, das spart dem Arbeitnehmer Steuern. Das Rad dürfen sie auch privat nutzen. Unterm Strich zahlt er für das Rad 30 bis 40 Prozent weniger, als wenn er es selbst gekauft hätte. Webmaster Uwe rät: Sprechen Sie mit Ihrem Chef!