Freie Fahrt für E-Bikes
Das Verkehrsministerium will die Freigabe von Radwegen für E-Bikes ermöglichen, indem diese ein Zusatzzeichen „E-Bikes frei“ erhalten. Als E-Bikes gelten Fahrräder mit einem mehr als 250 Watt starken Elektromotor. 2014 wurden in Deutschland rund 480.000 Elektro-Fahrrräder verkauft. 95 Prozent dieser verkauften Fahrräder waren aber sogenannte Pedelecs, die langsamer als E-Bikes sind.
Als Pedelecs gelten laut ADFC alle Räder mit Tretunterstützung bis zu 25 km/h Höchstgeschwindigkeit und max. 250 Watt starken Motoren. E-Bikes haben dagegen bis zu 500 Watt starke Motoren. Sie können allein mit ihrer Motorleistung bis zu 45 km/h schnell sein. Mit zusätzlicher Tretkraft sind entsprechend höhere Geschwindigkeiten möglich.