Benutzungspflicht auf nicht benutzungspflichtigen Radwegen?!?

Bei meiner montaglichen Morgenrunde kam es mal wieder zu einer Streitsituation mit einem Autofahrer. Den Sachverhalt erleben tausende Radfahrer jede Ausfahrt. Die heutige Situation: Rennradfahrer meidet den nicht benutzungspflichtigen Radweg da ihm dieser Abschnitt auf der Straße sicherer und angenehmer erscheint. Plötzlich wird er maßregelnd knapp und unter Dauerhupe überholt um sich dann 20m weiter an der Ampel einzureihen. Radfahrer hält neben Autofahrer und die Scheibe senkt sich zu folgendem Gespräch:

Rad: „Hallo, warum haben Sie mich denn gerade so gefährlich überholt?“
Auto: „Weil Sie auf dem Radweg fahren müssen“
Rad: „Dieser Radweg ist nicht benutzungspflichtig, es steht mir also frei…“
Auto: „Nein, ALLE Radwege sind benutzungspflichtig“
Rad: „Da irren Sie sich, nur die mit Blaubesch…“
Auto: (Schreiend) „NEIN, ALLE RADWEGE MUSST DU BENUTZEN!“
Rad: „Wollen wir das kurz gemeinsam googlen?“
Auto: „Nimm deine Hand vom Dach, sonst haben wir ein Problem…“
Ampel grün alle fahren los.

Radler sauer: wenn man schon mal so klar im Recht ist soll der andere das auch irgendwann kleinlaut eingestehen.

Später dann verschiebt sich der Ärger: Es ist doch völlig egal, ob der Radweg benutzungspflichtig war oder nicht. Selbst wenn der Radfahrer sich ganz offensichtlich falsch verhalten hätte darf man doch nicht in einer Art Selbstjustiz das Leben des anderen aufs Spiel setzen! Ich werfe ja auch nicht eine Axt knapp an allen Handwerkern vorbei von denen ich spontan denke das die gerade schwarz arbeiten!

Was nutzt die neue Regelung zum 1,5m Sicherheitsabstand (innerorts) wenn sie nie überprüft wird? Ich brauche keine 1,5m um mich sicher zu fühlen. 1m wäre schon toll. Und eine bundesweite Kampagne zur Aufklärung der Verkehrsteilnehmer würde vielleicht auch helfen…

So: Angenehme Woche an alle. Fahrt vorrausschauend, entspannt und mit Beleuchtung. Life is too short!

 

 

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