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Recht auf Reparatur – jetzt auch in Europa

Sauber, liebe EU! Der Rat muss noch zustimmen, aber das gilt als Formsache; bald also werden die vom Parlament auf Vorschlag der Kommission verabschiedeten Regeln zum „Recht auf Reparatur“ gültig sein, die dem Trend der letzten Jahre entgegenwirken sollen: Dass technische Geräte zum einen eine „eingebaute Obsoleszenz“ haben, ihre Funktionsfähigkeit also nur auf den zeitlichen Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ausgelegt ist. Und dass andererseits die Reparatur dieser Geräte entweder erschwert wird (durch fehlende Ersatzteile oder Reparaturstätten) oder eben im Vergleich zur Neuanschaffung (durch unverhältnismäßig kostspielige Ersatzteile oder Reparaturen) unangebracht teuer ist. Betroffen sind „schwere Haushaltsgeräte“ wie Kühlschränke, Waschmaschinen oder Geschirrspüler, aber auch Smartphones, Fernseher, Tablets oder – tada! – Fahrräder.
Der Knackpunkt dabei: Nach Ablauf der Gewährleistung verlagert sich die Verantwortung für das Recht auf Reparatur vom Handel zum Hersteller. Und nach der Reparatur wiederum soll eine Gewährleistung eingeführt werden, die ein Jahr lang gilt. Das wird dann also alle Hersteller, die vom Direktkauf via Internet leben, in Zukunft vor Herausforderungen stellen, um ein ganz neues Repaturmanagement durch noch aufzubauende, eigene Werkstätten zu etablieren.

Die Göttin der Reparatur und Zweiradmechanik - fotografiert in Sanssouci von Thorsten Wulff - Werkstatt Fahrradwerkstatt At Fahrräder Fahrradladen Lübeck Rad Radladen Fahrrad
Die Göttin der Zweiradmechanik – fotografiert von © Thorsten Wulff

Das Ziel dieser Regelung als Teil des „European Green Deals“ ist hehr: Durch Verlängerung der Lebenszeit von Produkten die bisher absurd hohen Mengen an Müll und die dadurch entstehenden Treibhausgase zu reduzieren. Die Europäische Kommission hatte 2023 den Effekt des Gesetzes für einen Zeitraum von 15 Jahren geschätzt: rund 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgase, 1,8 Millionen Tonnen Rohstoffe und 3 Millionen Tonnen Abfall sollen eingespart werden. Was uns Verbraucher*innen gleichzeitig geschätzte 176,5 Milliarden Euro bringen würde, wenn Produkte nicht entsorgt, sondern repariert würden.

Ein Haufen Fahrräder, die nicht repariert wurden - das soll das neue Recht auf Reparatur in der EU verhindern, weiß at Fahrräder mit dem Werkstattservice  aus Lübeck – Bild: m-louis .®, CC BY-SA 2.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0>, via Wikimedia Commons
Auf den Müll statt in die Reparatur: In Osaka Tatsache, in der EU bald Vergangenheit? (Bild: m-louis .®, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons)

Die EU-Mitgliedsländer haben zwei Jahre Zeit, ihre nationale Gesetzgebung entsprechend anzupassen. Und das wird aufwendig. Denn so logisch und im Grunde alternativlos das Vorhaben klingt: Hersteller müssen zur Mitarbeit verpflichtet, die Preislandschaft für die unüberschaubar vielen Ersatzteile überwacht, das Mitwirken der Konsument*innen im Kopf vorbereitet und durch finanzielle Anreize in die Realität umgesetzt werden (etwa „Reparaturgutscheine“, mit denen sich der Staat an den Kosten beteiligt). Und nicht zuletzt muss ja die dafür nötige Infrastruktur für diese neuen Reparaturkreisläufe erst etabliert werden. Geplant ist hier etwa der Aufbau einer einheitlichen europäischen Online-Vermittlungsplattform für Werkstätten und sog. Reparaturcafés…
Das wird spannend, wie es gelingt, sich bei all dem nicht in zu vielen bürokratischen und teuren Prozessen zu verstricken, sondern die beabsichtigte Zeitenwende im Alltag durchzubringen! Denn die verwässernde Wahrheit ist auch: Jeder EU-Staat muss (nur) mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen. Na ja. Und solche Elektrogeräte, die nicht unter die „Ökodesign“-Verordnung der EU fallen (schreibt die Lieferung von Ersatzteilen innerhalb einer bestimmten Frist vor), sind bisher ausgenommen. Was etwa bei E-Scootern, Toastern oder Kaffeemaschinen der Fall ist. So, so.

at Fahrräder Fahrradwerkstatt im Fahrradladen in Lübeck
Gesehen aufm Tresen bei at Fahrräder

Es gibt also reichlich viel zu tun, aber einzelne Mitgliedsländer sind schon relativ weit und haben angefangen, Regelungen umzusetzen: Frankreich ist mit Abstand am weitesten und hat die „Geplante Obsoleszenz“ im Verbraucherschutzgesetz sogar als „Täuschung“ definiert, die mit bis zu zwei Jahren Haft und 300.000 € Geldstrafe geahndet werden kann. In Belgien gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 6% auf kleinere Reparturen an u.a. Fahrrädern, Österreich gibt Anti-Elektroschrott-Reparaturgutscheine aus (decken die Hälfte der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro ab). Hier gibt es einen ersten Überblick vom Europäischen Verbraucherzentrum auch zu Einzelländern, der wohl stets wachsen wird. Mindestens für Deutschland, denn auch wenn der Koalitionsvertrag schon 2021 Großes versprach: „Die Lebensdauer und die Reparierbarkeit eines Produktes machen wir zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft (Recht auf Reparatur)“ – die Umsetzung ist noch überschaubar.
Wir hier jedenfalls haben aus gutem Grund unsere Werkstatt nicht in eine Nische verbannt, sondern reparieren schon immer in der Mitte des Ladens: Im Herz des at schlägt die Stätte des Werkens.

Und die Brexitarians halten sich da ohnehin fein raus. Nun ja, sie haben ja auch einen Spezialisten für solche Fälle, wie Monthy Python schon 1969 verrieten: den Bicycle Repair Man, with the impressive superpower of being able to repair a bicycle with his own hands. Chacka!

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