Round and Round
Der Kreisverkehr erlebt eine Renaissance. Was fängt der Radfahrer damit an?
Es geht wieder rund in deutschen Landen, der Kreisverkehr erlebt in vielen Städten und Gemeinden eine Renaissance. Der Verkehr fließt besser und – glaubt man den Studien – diese Art der Verkehrsführung hat weniger Konfliktpotential. Gleichwohl sind Radfahrer im Kreisverkehr oft irritiert, Vorfahrt oder nicht? Der Velophil-Blog hat such der Sache angenommen, das wichtigste in Kürze:
Die Sache ist rechtlich eindeutig:
§ 8 Abs. 1a StVO: Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt.
Wohlgemerkt muss das Zeichen 215 dort stehen, ansonsten gilt rechts vor links.
Ein neben dem Kreisel verlaufender Radweg scheint aber viele Autofahrer zu verunsichern. Denn was ist, wenn der Autofahrer den Kreisverkehr verlassen möchte, auf dem Radweg daneben ein Radfahrer aber weiter im Kreis fahren will? Die Regel sagt hier: Der kreuzende Radfahrer hat Vorfahrt. Aber Obacht: Quert der Radweg erst mehr als fünf Meter vom Kreisel entfernt die Fahrbahn, dann gilt er nicht mehr als begleitender Radweg. In diesem Fall haben Auto- und Radfahrer auf der Fahrbahn Vorfahrt.
Der ADFC meint, dass Radfahrer im Kreisverkehr oft unsicher sind. Schuld sei nicht die Verkehrsanlage an sich, sondern dass die Städte und Kommunen die Verkehrsführung oftmals unterschiedlich regeln. In vielen Städten werde die normalerweise existierende Vorfahrt der Radfahrer im Kreisel oder auf dem begleitenden Radweg durch eine andere Beschilderung aufgehoben. Dieses Regelwirrwarr führe immer wieder zu gefährlichen Missverständnissen.