Richtig rum

Radfahrer auf der falschen Straßenseite kommen nicht mehr ungestraft davon. Diejenigen, die den Radweg auf linken Straßenseite nutzen, obwohl auf der rechten Seite ebenfalls ein Radweg zur Verfügung steht, werden künftig mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro rechnen müssen. Das beschloss der Bundesrat im September. Radfahrern droht ein Bußgeld von mindestens 20 Euro, wenn zusätzlich zum Falschfahren eine Sachbeschädigung vorliegt, können es sogar 35 Euro sein werden.

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