Archiv für die Kategorie „Infrastruktur“
Kaffeewechsel
In London und anderen Städten entstehen Kaffeehäuser, in denen man parallel sein Zweirad reparieren lassen kann. Vorzeigeobjekt ist das Café mit dem schrulligen Namen Look Mum No Hands! (nicht nur in England ein beliebter Spruch zur Mutter, wenn man das erste Mal freihändig fährt). In Berlin ist es das Standert, in Hamburg die Zweiradperle eröffnet. Die ist zwar längst nicht so gediegen wie das Londoner Vorbild, aber immerhin.
Round and Round
Der Kreisverkehr erlebt eine Renaissance. Was fängt der Radfahrer damit an?
Es geht wieder rund in deutschen Landen, der Kreisverkehr erlebt in vielen Städten und Gemeinden eine Renaissance. Der Verkehr fließt besser und – glaubt man den Studien – diese Art der Verkehrsführung hat weniger Konfliktpotential. Gleichwohl sind Radfahrer im Kreisverkehr oft irritiert, Vorfahrt oder nicht? Der Velophil-Blog hat such der Sache angenommen, das wichtigste in Kürze:
Die Sache ist rechtlich eindeutig:
§ 8 Abs. 1a StVO: Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt.
Wohlgemerkt muss das Zeichen 215 dort stehen, ansonsten gilt rechts vor links.
Ein neben dem Kreisel verlaufender Radweg scheint aber viele Autofahrer zu verunsichern. Denn was ist, wenn der Autofahrer den Kreisverkehr verlassen möchte, auf dem Radweg daneben ein Radfahrer aber weiter im Kreis fahren will? Die Regel sagt hier: Der kreuzende Radfahrer hat Vorfahrt. Aber Obacht: Quert der Radweg erst mehr als fünf Meter vom Kreisel entfernt die Fahrbahn, dann gilt er nicht mehr als begleitender Radweg. In diesem Fall haben Auto- und Radfahrer auf der Fahrbahn Vorfahrt.
Der ADFC meint, dass Radfahrer im Kreisverkehr oft unsicher sind. Schuld sei nicht die Verkehrsanlage an sich, sondern dass die Städte und Kommunen die Verkehrsführung oftmals unterschiedlich regeln. In vielen Städten werde die normalerweise existierende Vorfahrt der Radfahrer im Kreisel oder auf dem begleitenden Radweg durch eine andere Beschilderung aufgehoben. Dieses Regelwirrwarr führe immer wieder zu gefährlichen Missverständnissen.
Richtig rum
Radfahrer auf der falschen Straßenseite kommen nicht mehr ungestraft davon. Diejenigen, die den Radweg auf linken Straßenseite nutzen, obwohl auf der rechten Seite ebenfalls ein Radweg zur Verfügung steht, werden künftig mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro rechnen müssen. Das beschloss der Bundesrat im September. Radfahrern droht ein Bußgeld von mindestens 20 Euro, wenn zusätzlich zum Falschfahren eine Sachbeschädigung vorliegt, können es sogar 35 Euro sein werden.
Endlich: Das Rad als LKW Ersatz
Die EU plant Großes. Das tut sie oft, aber dieses mal hofft Webmaster Uwe auf Erfolg. Im „Weißbuch Verkehr“ spricht sich die EU-Kommission für eine CO2-freie Stadtlogistik bis 2050 aus. Dafür müssen erhebliche Anteil der motorisierten Transporte auf Lastenräder verlegt werden. Einer Studie nach könnten das bis 51 Prozent sein. Ein normales Fahrrad muss laut DIN 120 Kilo verkraften. Lastenräder sind für 200 kg und mehr ausgelegt. Interessant dürfte ihr Einsatz vor allem im Zusammenhang mit den schnellen Entwicklungen auf dem Sektor der E-Bikes sein.
Wer sich in den Städten umschaut, der sieht: Das Lastenfahrrad erlebt ein Comeback. Und zwar nicht nur als Lieferfahrzeug, sondern auch als Kinderrikscha. Praktisch, denn ein Lastenrad kennt keine Parkplatznot und es bleibt nicht im Stau stecken. Die Berliner Kurierfirma Messenger hat über 20 Lastenräder im Einsatz. Urmutter der Bewegung ist das Christiania Bike..
Der Amtsschimmel galoppiert: Radtouren sollen angemeldet werden
Früher nannte man es Schildbürgerstreich, wir nennen es irre: In Schleswig-Holstein müssen Radtouren, egal ob kleine oder große, auf Straßen ohne Radwegen beim Straßenverkehrsamt angemeldet werden. Dies geht aus der Antwort des Verkehrsstaatssekretär Frank Nägele auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Patrick Breyer hervor. Der Tourismus rauft sich die Haare, die anderen lachen auf. Nach Angaben des Allgemeinen Deutschen Fahrrad- Clubs (ADFC) haben einige Straßenverkehrsbehörden in Schleswig-Holstein dem Verband versichert, dass keine Anträge auf Erlaubnis erforderlich sind. Nun weiß keiner mehr, was gilt.
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Mehr Radfahrer = weniger Unfälle
Eine Studie der University of Colorado Denver will gezeigt haben, dass mehr Radfahrer auf den Straßen die Verkehrssicherheit erhöhen. Die Forscher fanden heraus, dass sich die Wahrscheinlichkeit einer Kollision durch mehr Radfahrer verringert. Höher war das Unfallrisiko an Kreuzungen mit weniger als 200 Radfahrern pro Tag. An allen Stellen, an denen diese Schwelle überschritten war, ermittelten die Forscher die größten Sicherheitsvorteile, obwohl die Gründe dafür nicht herausgefunden werden konnten. Die Hintergründe wollen die Forscher in einer Folgestudie untersuchen.
BGH-Urteil: Auch Unbehelmte haben Anspruch auf Schadensersatz
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Radfahrer auch weiterhin Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie keinen Helm getragen haben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Damit widersprach der BGH dem Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, das einer Frau die Mitschuld an einem Unfall zusprach, weil sie unbehelmt unterwegs war.
Wie immer man zum Helmtragen auch steht: Die Entscheidung ist klug, denn sie lässt Raum für die Radboom in den Städten. Wir träumen von einer Welt, in der alle Menschen radfahren: Weniger Verkehr, weniger Abgase, mehr Bewegung, gute Laune.
Noch gibt es in Deutschland keine Helmpflicht für Radfahrer. Und seien wir doch ehrlich: Es gibt genug Gebote und Verbote in Deutschland.
Erst kürzlich hat ein Ökonom von der Universität Münster Kosten und Nutzen einer Helmpflicht in Deutschland analysiert. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine Helmpflicht mehr schaden als nützen würde. Warum? Trügen alle Fahrradhelme, gäbe es zwar weniger Verletzte und weniger tödlich Verunglückte, doch zugleich würden mehr Menschen an Herz- Kreislauferkrankungen sterben. Und zwar all jene, die die Helmpflicht vom Radfahren abhalten würde.
Fahrrad als Dienstwagen
Seit letzten Jahr wird beim Motorenhersteller ebm-papst das Fahrrad als Dienstwagen gefördert. Bis heute haben sich bereits 125 Mitarbeiter ein gutes Fahrrad über den Dienstherren besorgt. Alle sind zufrieden, der Arbeitsgeber nicht zuletzt, weil die Mitarbeiter fit bleiben. Das Prinzip kann Schule machen, denn es funktioniert analog zur Gehaltsumwandlung beim Dienstwagen. Die Leasingrate wird vor dem Versteuern vom Gehalt abgezogen, das spart dem Arbeitnehmer Steuern. Das Rad dürfen sie auch privat nutzen. Unterm Strich zahlt er für das Rad 30 bis 40 Prozent weniger, als wenn er es selbst gekauft hätte. Webmaster Uwe rät: Sprechen Sie mit Ihrem Chef!
ADFC Tourenportal knackt 400.000 km Marke
Das Tourenportal des ADFC hat die 400.000 km Marke geknackt. Dorthin surft man korrekt, wenn man mit dem Fahrrad auf Reisen gehen oder bei Tagesausflügen mit dem Rad die Umgebung erkunden will. Aktuell hat das Streckennetz eine Gesamtlänge von 401.126 km. Gegen eine Gebühr werden Kartenabschnitte, GPS-Tracks und weitere Informationen angeboten.
